Unternehmer, bei denen 2012 ein Vorsteuerüberschuss von mehr als
7.500 € angefallen ist, können als Voranmeldungszeitraum an Stelle des
Kalendervierteljahres den Kalendermonat wählen. Dies hat den Vorteil,
dass Vorsteuerüberschüsse früher ins Unternehmen zurückfließen, was sich
positiv auf die Liquidität auswirkt.
Antrag
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Der Unternehmer muss
lediglich bis zum 10. Februar eine Voranmeldung für den Monat Januar
abgeben. Macht der Unternehmer davon Gebrauch, muss er das ganze
Kalenderjahr 2013 über eine monatliche Voranmeldung abgeben.
Dauerfristverlängerung
Unternehmern, die ihre Umsatzsteuer- Voranmeldung zwingend für jeden
Kalendermonat abgeben müssen - das ist der Fall bei einer Steuer von
mehr als 7.500 € im Kalenderjahr -, gewährt die Finanzverwaltung auf
Antrag eine sogenannte Dauerfristverlängerung. Dauerfristverlängerung
heißt, dass die Steuervoranmeldung immer erst einen Monat später
abgegeben werden muss (also z.B. im Februar 2013 für den Dezember
2012).
Sondervorauszahlung
Die Dauerfristverlängerung setzt allerdings voraus, dass der
Unternehmer eine Sondervorauszahlung anmeldet und entrichtet. Hierfür
gilt der 10. Februar als Stichtag. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11
der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ohne Anrechnung der
Sondervorauszahlung für das vorangegangene Kalenderjahr, also für
2012.
Beispiel
Unternehmer U hat für das Kalenderjahr 2012
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 40.000 € angemeldet. In der
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2012 hat U die
Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2012 in Höhe von 5.000 €
angerechnet. Die Sondervorauszahlung 2013 ist aus 40.000 € zu berechnen
und beträgt 1/11 = 3.636 €.
Stand: 12. Januar 2013
Bild: Brian Jackson - Fotolia.com
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