Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.
Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:
Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.
Stand: 27. September 2026
Bild: Countrypixel - stock.adobe.com
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